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Jahresaktion:
Richtiges Verhalten mit "Blaulichtfahrzeugen"
Was
tun, wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht
auftaucht?
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Sommerzeit ist
Urlaubszeit. Damit bei einem Unfall auf der Fahrt
zum Ferienort Rettungskräfte möglichst
schnelle Hilfe leisten können, sollten einige
Verhaltensregeln beherzigt werden. Wenn auf Stadt-
und Landstraßen oder Bundesautobahnen das
Martinshorn erklingt, wissen viele
Verkehrsteilnehmer nicht (mehr), wie man eine
korrekte Rettungsgasse für die
anrückenden Einsatzfahrzeuge bildet oder wie
man sich richtig verhält.
Die Feuerwehren
sind immer da, wenn die Bevölkerung die
Feuerwehr braucht, kommt sie und zwar sofort,
vorausgesetzt man lässt sie. Immer wieder
kommt es vor, dass durch eine fehlende
Rettungsgasse auf Autobahnen oder
rücksichtslos zugeparkten Straßen
wertvolle Minuten für die Rettung von
Menschenleben verloren gehen. Nicht selten ergeben
sich bei Einsatzfahrten Gefahrensituationen mit
anderen Verkehrsteilnehmern.
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Der Gesetzgeber hat
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und anderen
Hilfsdiensten in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) im Paragraf 38 ein sogenanntes Wegerecht
eingeräumt, wenn höchste Eile geboten
ist, um Menschenleben zu retten, schwere
gesundheitliche Schäden abzuwenden, um eine
Gefahr der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung abzuwenden, um flüchtige Personen zu
verfolgen und um bedeutende Sachwerte zu
erhalten.
Blaulicht und
Martinshorn gemeinsam gewähren einem
Einsatzfahrzeug das Wegerecht, was bedeutet, dass
andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu
schaffen haben. Darum sollte bei allen
Verkehrsteilnehmern das Motto gelten: Keine Panik
bei Blaulicht und Martinshorn bewahren sie
Ruhe! Orientieren sie sich: Woher kommt das Signal?
In welche Richtung bewegen sich die
Einsatzfahrzeuge? Wie viele Fahrzeuge sind es?
Möglicherweise folgen weitere
Fahrzeuge!
Beachten Sie
folgende Verhaltenstipps:
- Auf einspurigen
Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an
den jeweiligen Straßenrand!
- Fährt ein
Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe,
Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug
einscheren lassen.
- Bei
entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts
ausweichen, Tempo verringern und notfalls
anhalten.
- Vor einer roten
Ampel nach rechts ausweichen und ggf. über
die Haltelinie in die Kreuzung einfahren, wenn
dies der Verkehr zulässt. Schon ein Meter
kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren
ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so
freie Fahrt bieten.
- Auch
Fußgänger und Radfahrer müssen
Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf
eigene Vorrechte verzichten.
- Immer den
Blinker setzen um den Einsatzfahrzeugen
anzuzeigen, in welche Richtung man Platz
schaffen will, dabei auf andere
Verkehrsteilnehmer achten.
- Starten sie vor
Unfallstellen keine wilden
Wendemanöver, den anfahrenden
Einsatzfahrzeugen könnte hierdurch die
Anfahrt zur Einsatzstelle blockiert
werden.
Es ist auch ein
Anliegen der Einsatzkräfte von Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdienst, dass sich die
Kraftfahrer insbesondere auf zwei- bzw.
dreispurigen Autobahnen richtig
verhalten.
Dazu folgende
Tipps:
- Auf
zweispurigen Autobahnen (siehe Skizze 1) ist
zwischen den Fahrspuren die Rettungsgasse zu
bilden
- Bei einer
dreispurigen Autobahn (siehe Skizze 2) ist
zwischen der mittleren und der linken Spur Platz
für die Einsatzfahrzeuge zu
schaffen.
- Schon bei
beginnendem Stau genügend Abstand halten,
damit man gegebenenfalls zur Seite ausweichen
und die Rettungsgasse bilden kann.
- Den
rückwärtigen Verkehr durch
Rückspiegel und Seitenspiegel beobachten
und vorsichtig zur Seite fahren.
- Aufmerksam
bleiben, auch wenn schon Einsatzfahrzeuge
vorbeigefahren sind. Oftmals folgen weitere
Fahrzeuge.
- Standspur
freihalten. Wer die Rettungsgasse nicht
vorschriftsmäßig bildet, muss mit
einem Verwarnungsgeld rechnen. Der Standstreifen
muss ebenfalls wie die Rettungsgasse frei
bleiben. Auf dem Standstreifen bis zur
nächsten Ausfahrt fahren, wird (noch) mit
einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg
geahndet. Die Vorschriften gelten ebenso
für Motorradfahrer.
Man
sollte sich immer bewusst sein, man könnte
auch selbst einmal auf die Hilfe der
Rettungskräfte angewiesen
sein
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Quelle: LFV Bayern
e. V., Themenheft zur Feuerwehr-Aktionswoche
2010
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